WASSERRECHT, BAURECHT, UMWELTRECHT
Im Baurecht bestens versiert


In unklaren Baurechtsfragen ist der kompetente Rat von Experten wichtig. Es muss nicht zwangsläufig ein Schwarzbau sein, um einen Abbruchbescheid zu erhalten.
Unterstützung, Vertretung, Begleitung
Baurecht, Wasserrecht, Umweltrecht
Das Baurecht ist eine Kernkompetenz unserer Kanzlei. Aber auch im UVP-Verfahren oder in wasserrechtlichen Belangen sind wir bestens versiert.Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin:
+43 7248 66555
Schwerpunkt | Baurecht
ÖNORM B 2110
Wenn Sie Ihr Privathaus oder Ihre Fabrikshalle von einem Generalunternehmer errichten lassen, warten im Streitfall eine Fülle von Fallstricken. Liefert ein Subunternehmer beispielsweise nicht zeitgerecht und der Bau verzögert sich, kann das auch für Sie als Auftraggeber kostspielige Folgen haben. Was gilt, wer haftet, ist die ÖNORM B 2110 bindend? Darin geregelt sind alle allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen.Wichtige Fragen rund ums Baurecht
Was ist UVP-pflichtig?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dann notwendig, wenn es sich um ein größeres, auch die Umwelt betreffendes Projekt handelt oder wenn es um sensible Umweltbereiche geht. Unter all den europäischen Normen und österreichischen Gesetzesvorgaben den Durchblick zu behalten, ist nicht immer einfach.Das UVP-Verfahren ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Als Unternehmer begleiten wir Sie bereits in der Vorbereitung intensiv, um alle notwendigen Projektunterlagen fristgerecht vorlegen zu können.

Alles Leben ist Wasser.
Schwerpunkt | Wasserrecht
Der Klimawandel schreitet voran. Die Versorgung mit Wasser wird ein immer wichtigeres Thema. Die Wasserversorgung ist nicht nur ein Thema für die öffentliche Hand, sondern war bereits seit jeher auch auf Ebene von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben sowie Privatpersonen wesentlich. Der Zugang zum Grundwasser und der Umgang mit dem Grundwasser werden daher immer wichtiger. Dies zeigt sich auf unterschiedlichen Ebenen: Zum einen, wenn wasserrechtliche Bewilligungsverfahren zur Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung geführt werden, sowohl auf Seiten des Antragstellers, der eine Versorgung mit Wasser sicherstellen will, als auch auf Seiten von Nachbarn, die fürchten, dass ihre bestehende Wasserversorgung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Zum anderen, wenn zu Unrecht die Wasserversorgung beeinträchtigt wird. Schlussendlich geht es auch um Fragen, ob trotz Anschlusspflicht und Bezugspflicht von der öffentlichen Wasserleitung eine eigene autarke Wasserversorgung etabliert werden kann und ob hier Grenzen der Verpflichtung und Ausnahmeregelungen durchgesetzt werden können.
Geltendmachung und Verteidigung der eigenen Wasserrechte
Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen hat auch einen Trend zum Kleinwasserkraftwerk ausgelöst. Wenn mehrere Projekte zur Einreichung kommen, wird dies u.U. im Widerstreitverfahren entschieden. Hier ist eine kompetente Vorbereitung und Vertretung unabdingbar.
Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund ums Wasserrecht.
07248 66 555
Wasserrechtliche Bewilligungen
Bei einigen baurechtlichen Maßnahmen benötigen Sie eine wasserrechtliche Bewilligung, der ein Verfahren voraus geht. Dabei begleiten wir Sie gerne, egal ob Sie als Unternehmer in einem eher heiklen Prozedere (z.B. bei der Grundwasserentnahme für einen Produktionsbetrieb, eine Parkplatzerrichtung vor einem Einkaufszentrum) die Bewilligung benötigen oder als Nachbar
Aber auch bei Errichtungen im eigenen Garten kann es sein, dass Sie vorab eine wasserrechtliche Bewilligung benötigen. Beispielsweise wenn Sie eine Erdwärmepumpe nutzen möchten und in einem geschlossenen Siedlungsgebiet ohne zentrale Trinkwasserversorgung liegen.
Wasserrechtliches Widerstreitverfahren
Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen hat auch einen Trend zum Kleinwasserkraftwerk ausgelöst. Wenn mehrere Projekte zur Einreichung kommen, wird dies u.U. im Widerstreitverfahren entschieden. Hier ist eine kompetente Vorbereitung und Vertretung unabdingbar.
Vertretung in wasserrechtlichen Angelegenheiten…
Wir vertreten Sie und Ihre wasserrechtlichen Interessen sowohl in wasserrechtlichen Verfahren vor den Zivilgerichten (Bezirksgerichten und Landesgerichten) als auch vor den Wasserrechtsbehörden (Bezirkshauptmannschaft und Amt der Landesregierung), egal ob Sie Inhaber eines Wasserbenutzungsrechtes sind oder von Eingriffen in Ihr Wasserrecht, z.B. Trockenfallen seines Brunnens, bedroht oder damit bereits konfrontiert sind.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin: 07248 66 555


