Auch das Vereinswesen ist klaren Regeln unterstellt.

holter | wildfellner & partner rechtsanwälte

VON DEN VEREINSSTATUTEN BIS ZUR GESCHÄFTSORDNUNG

Vereinsrecht und Vereinsgesetz

Wie ein Verein grundlegend organisiert ist, ist im Vereinsgesetz geregelt. Dies ist ein freiwilliger, jedoch auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, der durch Statuten organisiert wird. Ziel ist die Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen und ideellen Zweckes.

 

holter | wildfellner & partner rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Erstellung der Vereinsstatuten, die dem Vereinsgeschehen Form verleihen. Vier bis sechs Wochen nachdem die Errichtungsanzeige bei der Vereinsbehörde eingegangen ist, entsteht der Verein auch nach dem Gesetz.

Eine aktive Mitgliedschaft in einem Verein bedeutet oft unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit, viel Idealismus und noch mehr Improvisation. Vergessen Sie dabei nicht, dass der Verein rechtlich auf den richtigen Füßen stehen muss.
Fallstricke im Vereinsrecht
Sie möchten einen Verein gründen oder haben Probleme in einem bestehenden Verein? Wir unterstützen Sie gerne.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin:
+43 7248 66555

Schwerpunkt | Vereinsgründung

Viele Österreicher sind Mitglied in einem Verein: vom Sportverein über die Freiwillige Feuerwehr bis hin zum Kulturverein. Mit viel Idealismus und Engagement für die Sache werden Ziele definiert und verfolgt. Nicht immer konfliktfrei, vor allem wenn es um die Verwendung von Vereinsgeldern geht. Viele Vereinsmitglieder wissen auch nicht, dass sie unter Umständen persönlich haften müssen.


Vereinsstatuten, Anzeige bei der Vereinsbehörde

Die Kanzlei holter | wildfellner & partner rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Verfassung der Vereinsstatuten, berät die Vorstandsmitglieder – zum Beispiel zu welchem Zeitpunkt im Gründungsstadium am besten ein Mietvertrag unterzeichnet werden soll - und steht zur Verfügung, wenn es um die Durchsetzung von Mitgliedsansprüchen geht.

 

Gerne übernehmen wir auch die Anzeige bei der Vereinsbehörde und besprechen alle wesentlichen Grundlagen, die im Vereinsgesetz 2002 verbindlich geregelt worden sind.

 

Auch wenn bei der Gründung des Vereines noch alles einfach erscheint, gibt es erfahrungsgemäß später viele Situationen, die prekäre Auswirkungen haben können. Wenn beispielsweise aufgrund eines Streites der Vereinsobmann zurücktritt, ist der Verein vorübergehend handlungsunfähig. Das kann auch wirtschaftlich großen Schaden anrichten.

Häufige Fragen zum Vereinsrecht

1Wie kann ich ein Vereinsmitglied ausschließen?
Sehr oft sind vereinsinterne Schiedsgerichte eingerichtet. Eine Prüfung der Vereinsstatuten sind jedenfalls erforderlich.
2Haftet der Vereinsvorstand persönlich?
Unter Umständen ist tatsächlich eine persönliche Haftung gegeben. Grundsätzlich haftet für Verbindlichkeiten der Verein selbst. Eine persönliche Haftung kann sich beispielsweise bei schuldhaftem, zweckwidriger Verwendung von Vereinsvermögen ergeben.
3Der Vereinsobmann will alles alleine entscheiden. Was kann ich tun?
Auch hier empfiehlt sich ein Blick in die Vereinsstatuten, wo in der Regel die Willensbildung im Verein genau geregelt ist.
4Was passiert, wenn sich die Vereinsmitglieder streiten?
Hier ist in der Regel ein Vereinsschiedsgericht eingerichtet. Im Schiedsverfahren begleiten wir Sie gerne. Auch an eine Mediation ist zu denken.
Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gerne.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin:
+43 7248 66555