Wir unterstützen bei der Berechnung Ihrer Schadeneersatzansprüche und helfen bei außergerichtlichen Lösungen.

holter | wildfellner & partner rechtsanwälte

SCHADENERSATZ NACH UNFÄLLEN, ÄRZTLICHE KUNSTFEHLER, BAUMÄNGELN

Schadenersatzrecht, Produkthaftung

holter | wildfellner rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche infolge von Verkehrsunfällen, Sport- und Freizeitunfällen, ärztlichen Kunstfehlern und sonstigen Rechtsverletzungen wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, also die Verantwortung eines Herstellers oder Importeurs eines Produktes für Schäden, die durch das Erzeugnis verursacht worden sind.

Die Korrespondenz bzw. die Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung ist eine Aufgabe, die wesentlich mehr finanziellen Erfolg verspricht, wenn sie von einem kompetenten und vor allem erfahrenen Rechtsanwalt unserer Kanzlei geführt wird. Er weiß, welche Formulierungen durchsetzungsstark sind und worauf es auch bei möglichen Spätfolgen ankommt.
Unterstützung, Vertretung, Begleitung

Alles rund um Schadenersatz und Schmerzensgeld

Wenn Sie bei einem Unfall oder einer Operation Schaden erlitten haben und hierfür ein schuldhaftes Verhalten ursächlich ist, können Sie Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Heilmittelkosten, Therapiekosten, etc. geltend machen. Gerne helfen wir Ihnen dabei!
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin:
+43 7248 66555
Wenn Sie einen Schaden geltend machen wollen, helfen wir Ihnen bei der Prüfung der Zusammenhänge, bei der Berechnung der Höhe des Schadenersatzes, aber auch bei einer möglichen außergerichtlichen Lösung.

Schwerpunkt | Ärztlicher Kunstfehler

Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann sich aus einer falschen oder fehlenden Behandlung ergeben oder dann, wenn Sie vom Arzt nicht hinreichend aufgeklärt worden sind. Auch fehlerhafte Medizinprodukte wie künstliche Hüftgelenke, falsche Medikamente oder eine Infektion, die Sie sich im OP-Saal oder in der Ordination zugezogen haben, sind ein Fall für die Arzthaftung.

Die Folgen können schlimm sein: Schmerzen, schwere Erkrankung wie Querschnittslähmung, die auch veränderte Wohnverhältnisse notwendig machen, schlimmstenfalls ist es der Tod. Bei einem eindeutigen Verschulden steht Ihnen oder auch den Hinterbliebenen Schmerzensgeld oder sonstiger Schadenersatz zu.

Unerwünschtes Ergebnis nach der Schönheits-OP

Wenn Sie mit dem Ergebnis einer Schönheits-OP nicht zufrieden sind, ist das nicht zwangsläufig ein ärztlicher Behandlungsfehler. Aber natürlich kann es auch während der Behandlung zu einem Fehler kommen. Beispielsweise ein Sauerstoffmangel während einer Brustoperation, bei dem die Patientin einen dauerhaften Gehirnschaden erleidet. In den meisten Fällen liegt das Versäumnis hier in der mangelnden Aufklärung. Von Ihrer Seite ist es wichtig, den Arzt auf mögliche Allergien oder Vorerkrankungen (Bluthochdruck, etc.) aufmerksam zu machen bzw. dies im Fragebogen detailliert anzugeben. Dokumentieren Sie alles mit Fotos, führen Sie ein Protokoll und schalten Sie zu einem frühen Zeitpunkt einen Anwalt ein.
PRODUKTHAFTUNG

Wenn Produkte Schaden verursachen

Wenn ein Produkt fehlerhaft ist und Sie dadurch Schaden erleiden, bietet das Produkthaftungsgesetz die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen. In tragischen Fällen kann dieser Fehler zu dauerhaftem Schaden oder zum Tod führen. Verantwortlich sind der Hersteller, Importeur oder, wenn beide nicht auffindbar sind, auch der Verkäufer des Produktes.

Unterschieden wird dabei zwischen Konstruktionsfehler, Produktionsfehler und Instruktionsfehler. Wenn beispielsweise beim Mountainbiken auf einer exponierten Stelle ein Teil des Rades bricht, kann das ein Produktionsfehler sein, der unter Umständen schwere Folgen wie eine Querschnittslähmung nach sich ziehen kann.

Auch explodierende Akkus können auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sein.
KOLLISION MIT EINEM PISTENROWDY

Wer haftet bei einem Skiunfall?

Auch auf einer Skipiste gibt es Verhaltensregeln, die im wesentlichen durch die FIS-Regeln dokumentiert, die aber keine direkte Rechtsgrundlage darstellen. Bei der Beurteilung sind sie trotzdem relevant. Überholen darf man beispielsweise nur dann, wenn dem Überholten ausreichend Platz für seine Bewegung bleibt. Der Skifahrer muss die Geschwindigkeit seinem Können und den Umständen (z.B. Nebel) anpassen, damit er jederzeit stehen bleiben oder ausweichen kann. Wer in eine Skipiste einfährt, hat eine Wartepflicht.

Wenn Sie bei einem Skiunfall (Kollision mit anderem Skifahrer, Kollision mit Pistengerät, Unfall bei der Liftfahrt) verletzt werden, steht Ihnen Schadenersatz (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Heilkostenersatz, ...) zu. Voraussetzung ist die Klärung der Verschuldensfrage. Deshalb ist es sehr hilfreich, wenn Sie - so Sie in der Lage sind - direkt am Ort des Geschehens Fotos machen und etwaige Zeugendaten aufnehmen können.

Empfehlenswert ist auch eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei.

Schadenersatz bei ...

... Baumängeln

Oft gehen auch Schadenersatzansprüche und Ansprüche aus Gewährleistung „Hand in Hand“ und bedürfen zu deren Geltendmachung einer präzisen juristischen Argumentation und einer juristisch richtigen Vorgehensweise. Insbesondere bei Baumängeln – welche sehr häufig vorkommen und finanziell schwere Folgen mit sich bringen können – empfiehlt es sich, sich frühzeitig an einen unserer Anwälte zu wenden, um juristisch richtig vorzugehen, notwendige Beweise zu sichern und letztlich Ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Wenn Sie Recht bekommen, muss übrigens auch das Anwaltshonorar von der gegnerischen Seite übernommen werden.

... Verkehrsunfällen

Bei Verkehrsunfällen ist die Grenze zwischen schuldig, teilschuldig und unverschuldet sehr eng gesteckt. Entscheidend ist oft, wer die bessere Argumentationslinie und/oder Dokumentation hat. Egal ob Sie als Beschuldigter oder Geschädigter von einem Verkehrsunfall betroffen sind, raten wir Ihnen dringlich, einen Anwalt zu konsultieren. Gerne beraten oder vertreten wir Sie hier.
Mehr zum Verkehrsrecht

... Rufschädigung

Wenn Ihre Persönlichkeitsrechte in einem Medium (Zeitung, Fernsehen, Radio, Social Medias) verletzt werden und dadurch auch eine Kreditschädigung zur Folge hat, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz.
Mehr zum Medienrecht-Seite
Wir beraten Sie gerne: +43 7248 66555